Am vergangenen Samstag war es für die Helferanwärterinnen und -anwärter soweit: Nach monatelangem Lernen für diesen einen Tag mussten sie die Prüfung zum Ende ihrer Grundausbildung im THW absolvieren. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, in denen die Prüflinge ihr erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen müssen.
Im schriftlichen Teil wurden den Helferanwärterinnen und -anwärtern Fragen zu verschiedenen Themen gestellt, darunter rechtliche Grundlagen, Unfallverhütung und die Strukturen des THW. Im praktischen Teil mussten sie ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten an mehreren Stationen anwenden. Hierzu gehörten das Bewegen von Lasten, das Ausleuchten von Einsatzstellen sowie die Bearbeitung von Gestein.
Die Grundausbildung im THW vermittelt ein allgemeines Wissen über den deutschen und europäischen Katastrophenschutz sowie über die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Alle angehenden Helferinnen und Helfer werden einheitlich an THW-typischen Werkzeugen und Geräten ausgebildet, um sicherzustellen, dass alle Einsatzkräfte bundesweit einsetzbar sind. Dazu wird der grundlegende Umgang mit der allgemeingebräuchlichen Ausstattung im THW gelehrt.
Die Grundausbildung ist die erste Ausbildungsstufe im THW und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Erst danach werden die Einsatzkräfte zur weiteren Spezialisierung den Einheiten und Fachgruppen des THW zugewiesen. Personen mit körperlichen Einschränkungen oder denjenigen, die ausschließlich Aufgaben außerhalb des technischen Einsatzes wahrnehmen möchten, können an der sog. angepassten Grundausbildung teilnehmen, die ausschließlich in theoretischer Form stattfindet. Die THW-Grundausbildung dauert in der Regel mehrere Monate.
Alle THW-Kräfte haben die Prüfung bestanden und können nun im Einsatzfall ausrücken.